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Stefanie Sabet
Stefanie Sabet
Geschäftsführerin, Leiterin Büro Brüssel
Telefon: +49 30 200786-143
Telefax: -243
sabet@ernaehrungsindustrie.de

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BVE-AFC-Marktstudie: Exportindikator der Ernährungsindustrie 2024 PDF
BVE-AFC-Marktstudie: Exportindikator der Ernährungsindustrie 2024 Mit der jährlichen Expertenbefragung im Rahmen des Exportindikators verfolgt die BVE im Wesentlichen die folgenden Ziele: Einen Überblick über die Entwicklung der allgemeinen Geschäftslage und Geschäftserwartung in Bezug auf den Export in den unterschiedlichen Teilbranchen im Zeitablauf zu gewinnen Identifikation von Faktoren, die den Export der deutschen Ernährungsindustrie in der EU bzw. in Drittländern hemmen und eine Markterschließung beeinflussen. Übersicht über die Entwicklung und möglichen Chancen für einen erfolgreichen Export von Lebensmitteln aus Deutschland in die EU und Drittländer. Einschätzungen der Branche bezüglich der Auswirkungenvon Lebensmittelbetrug im Export. Schaffung einer soliden Informationsbasis… • …als Grundlage für Gespräche mit politischen Gremien. • …zur Ableitung von zielführenden Handlungsalternativen zwecks Optimierung der Exportsituation. • …zur Abstimmung der Exportförderung auf die Bedürfnisse der Branchenmitglieder.
Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Wie ist der Status quo in Unternehmen der Ernährungsindustrie 2023? PDF
Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Wie ist der Status quo in Unternehmen der Ernährungsindustrie 2023? Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hält die Branche nach wie vor in Atmen. Es verpflichtet betroffene Unternehmen, ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltbelange nachzukommen. Die rechtliche und konzeptionelle Umsetzung der Sorgfaltspflichten stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Es erfordert einen ganzheitlichen Managementansatz sowohl im Hinblick auf das Risikomanagement und die interne Organisation als auch insbesondere im Umgang mit den direkten Zulieferern und der tieferen Lieferkette. Die Ernährungsindustrie in Deutschland ist überwiegend mittelständisch geprägt und weist eine hohe internationale Verflechtung mit komplexen Lieferketten auf. Die Gewinnung der Rohwaren findet häufig über mehrteilige Lieferketten statt, in denen die Unternehmen nur zum Teil in einer direkten Vertragsbeziehung stehen. Bereits vor Inkrafttreten des LkSG wurden Stimmen laut, dass kleine und mittelständische Zulieferer mit den Anforderungen ihrer Kunden und dem damit verbundenen Aufwand konfrontiert werden. Dies bestätigte sich spätestens durch den Versand von Ergänzungsvereinbarungen oder angepassten Verhaltensrichtlinien, mit denen die Händler versuchten, die Pflichten auf ihre Zulieferer zu delegieren. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte daraufhin im Juli eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit entlang der Lieferkette. Diese spricht sich zwar für einen angemessenen und partnerschaftlichen Umgang mit Zulieferern aus, verweist jedoch gleichzeitig auf deren unterstützende Rolle bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten ihrer Kunden. In diesem Spannungsfeld bestehen somit weitere Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung der Anforderungen, die zu einer erhöhten Nachfrage nach Informations- und Fortbildungsveranstaltungen führen. Doch wo steht die Ernährungsindustrie konkret? Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung in den Unternehmen? Was sind die Gründe, sich mit dem LkSG zu beschäftigen – auch wenn das Unternehmen nicht direkt betroffen ist? Welche Maßnahmen sind umgesetzt, welche sind in Planung und wo sieht die Branche die größten Herausforderungen? Für Antworten auf diese und weitere Fragen hat die AFC Risk & Crisis Consult GmbH (AFC) in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) auch 2023 eine Umfrage zum Status quo des Umgangs mit dem LkSG durchgeführt. Hierzu wurden 387 für das Risiko- und Krisenmanagement verantwortliche Mitarbeitende von Unternehmen der Ernährungsindustrie online befragt. Seit 2006 führt die AFC gemeinsam mit der BVE regelmäßig Umfragen zum Risiko- und Krisenmanagement in der Lebensmittelbranche durch. Soweit möglich, werden diese Ergebnisse mit vergleichbaren Fragen aus einer Studie des letzten Jahres in Beziehung gesetzt, um einen Trend aufzuzeigen und eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wir danken allen Teilnehmenden für das umfangreiche Feedback vor allem bei den offenen Fragen.
 

Pressemitteilungen

26.06.2024, Berlin

Vorgesehene Novelle des AgrarOLkG – Licht und Schatten

Als richtig und überfällig bezeichnet die Bundesvereinigung der Deutschen...
11.06.2024, Berlin

BVE-Konjunkturreport Ernährungsindustrie 06/24: Deutliches Absatzminus im März sowohl im Inland als auch im Ausland

Konjunktur
Die deutsche Ernährungsindustrie musste im März 2024 ein...

Terminkalender

BVE-Beschwerdestelle

Unternehmen im Geltungsbereich des LkSG sind gesetzlich verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren zu implementieren, das es Personen und Organisationen ermöglicht, auf Menschenrechts- und Umweltrisiken oder Verstöße in ihrem Geschäftsbereich und ihrer Lieferkette hinzuweisen. Um diese Anforderungen effektiv und vertrauensvoll zu erfüllen, bietet die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie in Kooperation mit der AFC Consulting Group AG und den renommierten Rechtsanwaltskanzleien Meisterernst und ZENK eine externe Beschwerdestelle an.

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Gewährleistung der Einhaltung aller Anforderungen des LkSG.
  • Barrierefreier Zugang: Rund um die Uhr verfügbar, um auf Beschwerden umgehend reagieren zu können.
  • Unabhängigkeit und Vertraulichkeit: Unsere Stelle arbeitet unparteiisch, unabhängig und unterliegt der Verschwiegenheit.
  • Datenschutz und Anonymität: Sicherstellung von vollständiger Anonymität und strengem Datenschutz.
  • Transparenz: Klare Dokumentation und Berichterstattung aller Vorgänge.
  • Kompetente Betreuung: Unterstützung durch Experten in Stakeholder-Kommunikation und regulatorischen Fragen. Kostenlose Weiterbildung: Teilnahme an praxisnahen Seminaren ohne zusätzliche Kosten.


Service- und Dienstleistungen: Die Basisleistungen umfassen den Betrieb der Beschwerdestelle sowie die Erfassung und Erstbewertung von Beschwerden. Diese Leistungen werden über einen jährlichen Pauschalbeitrag abgedeckt. Individuelle Dienstleistungen bieten eine umfassende Betreuung im weiteren Beschwerdemanagement und werden nach Aufwand abgerechnet.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern: sorgfaltspflichten@ernaehrungsindustrie.de