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Lebensmittelverkauf unter Einstandspreis soll verboten bleiben
Wichtiges Signal für die Branche
06.03.2012, Berlin
Die Regierungskoalition hat sich am 04.03.2012 darauf verständigt, das bestehende Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Damit dürfen Lebensmittel, abgesehen von gesetzlichen Ausnahmeregelungen, auch weiterhin nicht unter Wert verkauft werden.
BVE-Geschäftsführer Peter Feller: "Mit der Entscheidung, die bestehende kartellrechtliche Regelung beizubehalten, ist ein richtiges Signal gesendet worden. Eine Abschaffung des bestehenden Verbots wäre kontraproduktiv und würde die negativen Begleiterscheinungen, die mit der Konzentration im Lebensmittelhandel verbunden sind, forcieren.
Preisaggressive Maßnahmen, insbesondere in Form von "Verkäufen unter Einstandspreis", die von großen Handelsunternehmen getätigt werden, führen regelmäßig dazu, dass marktstarke Wettbewerber reagieren müssen. Dies bedingt vielfach, dass diese Unternehmen sich bei ihren Lieferanten schadlos halten, um entweder Margenverluste zu kompensieren oder ebenfalls entsprechende preisaggressive Maßnahmen vorzunehmen."
Die bestehende kartellrechtliche Regelung, die eine Veräußerung von Lebensmitteln nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Verderb oder drohender Unverkäuflichkeit vorsieht, ist bis zum 31.12.2012 befristet. In ihrer Stellungnahme zur laufenden 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat sich die BVE unter anderem dafür ausgesprochen, das bestehende Verbot von unter Einstandspreisveräußerungen über den 31.12.2012 hinaus zu verlängern.