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Verbraucherinformationsgesetz im Bundesrat verabschiedet
BVE mahnt vernünftigen Umgang an
22.09.2006, Berlin
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das "Verbraucherinformationsgesetz" verabschiedet. Die Ernährungsindustrie hat ihre Sorge, dass betriebliche Belange nicht angemessen berücksichtigt werden, in den Gesetzesberatungen mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht. Das jetzt erreichte Ergebnis ist nicht befriedigend - viele Unternehmen stehen dem Gesetz skeptisch gegenüber, weil sie den nicht sachgerechten Umgang mit den Informationen in der Öffentlichkeit fürchten. Die BVE nimmt dies zum Anlass, bei den Behörden und Politikern einen sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Verbraucherinformationsgesetz anzumahnen, denn einmal kommuniziert, können Falschinformationen für die betroffenen Unternehmen verheerende Wirkungen bis hin zur Insolvenz haben.
Es muss auch deutlich gemacht werden, dass das Verbraucherinformationsgesetz nicht die segensreiche Wirkung auf den Umgang mit Missständen in der Lebensmittelüberwachung wie im jüngsten "Gammelfleischskandal" entfalten wird, die manche davon erwarten. Schon heute gibt es einen ausreichenden rechtlichen Rahmen, der es den Behörden erlaubt "schwarze Schafe" namentlich zu benennen.
Nicht zuletzt ist festzustellen, dass die Unternehmen aus eigenem Interesse den Verbrauchern bereits heute umfassende Informationen über ihre Produkte anbieten. Dieser Trend wird in der Zukunft weiter zunehmen. Als Element der Marken- und Kundenbindung werden die Unternehmen ihre Verbraucheraufklärung weiter verstärken.